Kinder- und Jugendschutzkonzept
Vorwort
Der Internationale FC Rostock ist ein basisdemokratischer Sportverein und Kulturprojekt.
Im Verein sind Menschen jeden Alters, Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Glauben, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und sozialen Status willkommen. Alle Mitglieder begegnen sich und anderen Vereinen mit Respekt und Fair Play. Der Umgang untereinander ist konstruktiv, respektvoll und wertschätzend. Wir stehen für ein solidarisches Miteinander und versuchen einen diskriminierungsfreien Raum zu schaffen, in dem jede*r Sport machen oder seine Freizeit verbringen kann, ohne Konkurrenz, Druck, Vorurteile und unabhängig vom Leistungsgedanken.
Kinder und Jugendliche stehen bei uns im Verein, sowie im Vereinssport generell unter besonderem Schutz. Dies ist im Selbstverständnis des Vereins verankert.
Wir verstehen uns als Antifaschist*innen und dulden keine diskriminierenden und menschenverachtenden Äußerungen oder Handlungen. Rassismus, Sexismus, Homophobie und sonstige reaktionären Einstellungen werden sanktioniert und können zum Ausschluss aus dem Verein führen. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die von uns durchgeführt werden.
PRÄVENTION
Der Begriff „Prävention“ setzt auf Maßnahmen, die potenzielle Risiken und Gefahren für Kinder und Jugendliche im IFC-Kontext, Vereinsangebote außerhalb und innerhalb von Vereinsräumen verhindern oder minimieren sollen. Dies umfasst die Prävention von allen Formen der Gewalt und meint auch darüber hinaus, einen aktiven Blick auf das Wohlbefinden Minderjähriger im Rahmen der Vereinstätigkeiten.
Wichtige Grundlage von Prävention ist das Vorhandensein einer aus Sicht aller Beteiligten guten Kommunikationskultur, einer fairen Streitkultur sowie einer ehrlichen Reflexionskultur. Sich gegenseitig zu respektieren, ernst zu nehmen und Selbstbestimmungsrechte zu schützen, sollte zum selbstverständlichen, konstruktiven Umgang aller Akteure gehören.
Der Schutz von Menschen, insbesondere Kinder, Jugendliche und Menschen mit Beeinträchtigungen wird im Erstgespräch thematisiert. Hierbei handelt es sich um den Kontakt während der Aufnahme einer Vereinsmitgliedschaft mit den beteiligten Parteien: der jeweiligen Person, einer sorgeberechtigten Person und einer Vertretung der entsprechenden Sparte.
Im Erstgespräch zwischen Verein und angehenden Honorarkräften, Übungsleiter*innen und Trainer*innen wird eine Verpflichtungserklärung zu unseren Verhaltensregeln und ein Versprechen unterschrieben, Qualifizierungsangebote im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes wahrzunehmen insofern noch keine formelle Qualifizierung vorliegt. Bereits tätige Honorarkräfte, Übungsleiter*innen und Trainer*innen haben die Unterzeichnung umgehend nachzuholen.
Unsere Honorarkräfte übergeben dem Verein zur Einsicht ein erweitertes Führungszeugnis, welches alle fünf Jahre erneut vorzulegen ist. Die Geschäftsführung überprüft die Inhalte des erweiterten Führungszeugnisses und informiert den Vorstand über eventuelle Eintragungen. Die Einsichtnahme wird dokumentiert. Als Ansprechpersonen im Vorstand werden Kathi und Thomas benannt.
Auch werden Hospitationen angestrebt, um gemeinsame Evaluationen zu erarbeiten und Awareness für Alle zu verbreiten. Detaillierte Ausführungen zu Awareness erläutern wir in unserem Awarenesskonzept.
Dass U18 Personen im Vereinstraining und im IFC-Kontext aktiv sind, sollte mit Einverständnis von den Übungsleiter*innen der jeweiligen Sparte, dem Vorstand und einem Sorgeberechtigten abgestimmt sein. Diese Absprachen zu U18-Vereinsmitgliedern sind immer schriftlich festzuhalten.
Unsere Honorarkräfte, Übungsleiter*innen und Trainer*innen sind sich natürlich im Klaren darüber, dass sie eine Vorbildfunktion den U18 Personen gegenüber einnehmen. Sie achten auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Konsums von Alkohol und Drogen und konsumieren vor den Schutzbefohlenen keine Rauschmittel jeglicher Art.
KOMMUNIKATION
Kommunikation nach Innen
Der Verein sieht sich als Vermittler von sozialen Hilfs-und Beratungsangeboten. Dazu gehört ein transparentes System von internen und externe Ansprechpersonen.
Alle Mitglieder werden im Umgang mit U18 Personen auf verschiedenen Ebenen und bei Zusammenkünften sensibilisiert und über unsere Verhaltensregeln (s. Anhang 1) informiert.
Als Ansprechpersonen aus dem Vorstand werden Kathi und Thomas benannt.
Kommunikation nach Außen
Es soll eine Ergänzung in unserem Selbstverständnis erfolgen, welche die Präventionsarbeit im Kinder- und Jugendbereich beinhaltet. Unser Selbstverständnis beschreibt nach Außen unsere Grundhaltung im Umgang mit allen Menschen.
Diese "Verhaltensgrundsätze"/Anhänge sind auf der Vereinshomepage für Alle festgehalten.
REFLEXION & EVALUATION
In einer Team- oder Selbstreflexion ist es besonders wichtig, auch die Kinder- und Jugendperspektive einzubeziehen und nicht nur die Perspektive der betreuenden Personen und Honorarkräfte zu sehen. Die potentielle Reflexionsbegleitung soll regelmäßig stattfinden und kann in unserem Verein die Awareness AG übernehmen, sowie zu Hospitationen und Evaluationen angefragt werden.
Anhaltende Themen zur Reflexion:
Drogen und Alkohol
Kenntnis von Anlaufstelle/Ansprechpersonen
eventuelle Unsicherheiten und Vorkommnisse
Diskriminierung und Mobbing
verschiedene Formen von Gewalt
ANHANG 1
Verhaltensregeln für Honorarkräfte, Übungsleiter*innen und Trainer*innen – und alle anderen:
Unsere verantwortlichen Übungsleitenden kennen und handeln nach den folgenden Grundsätzen für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen und wissen, dass sie sich bei konkreten Vorfällen und Unsicherheiten an die benannten Vertrauenspersonen wenden können.
Verantwortungsbewusstsein
Wir sind uns bewusst, dass wir Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen haben.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt (z.B. Diskriminierung, sexueller Missbrauch). Das persönliche Empfinden der Kinder und Jugendlichen steht im Vordergrund. Ihre Persönlichkeit wird geachtet und ihre Entwicklung unterstützt.
Wir greifen bei gegenseitigen Verletzungen unter den Kindern und Jugendlichen ein und leiten diese zu einem angemessenen sozialen Verhalten an.
Wir sind uns bewusst, dass Abhängigkeiten entstehen und gehen mit dem uns entgegengebrachten Vertrauen respektvoll um.
Trainings- und Übungsstunden werden altersgerecht und den Bedürfnissen der Teilnehmer*innen gerecht gestaltet.
Kinder und Jugendliche haben Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Bei einem Verdacht oder einer Unsicherheit bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung holen wir uns Handlungsempfehlungen bei Fachberatungsstellen ein und schauen nicht weg.
Falls Kinder oder Jugendliche danach fragen, können Honorarkräfte, Übungsleiter*innen, Trainer*innen sowie die Ansprechpersonen im Vorstand auf die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons des Kinderschutzbundes hinweisen (0800 111 0 333).
Angemessenes Auftreten
Unserer Vorbildfunktion sind wir uns bewusst und handeln nachvollziehbar und ehrlich.
Wir leben das Selbstverständnis unseres Vereins den Kindern und Jugendlichen vor und vermitteln damit zugleich die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln und handeln nach den Gesetzen des Fair Plays.
Transparenz
Auf Nachfrage legen wir die Durchführung unserer Übungseinheiten transparent dar.
Gespräche mit einzelnen Kindern und Jugendlichen finden nicht in geschlossenen Räumen statt und möglichst nicht allein, sondern unter Hinzuziehung weiterer Personen (z.B. Übungsleiter*innen, Mit-Trainierende oder Sorgeberechtigte).
Wir haben keinen telefonischen oder online-Kontakt, auch nicht über Messenger mit einzelnen Kindern und Jugendlichen und es kommt zu keinen Treffen mit einzelnen Kindern und Jugendlichen durch die Übungsleitenden.
Angemessene Sprache
Unsere Umgangssprache ist wertschätzend und respektvoll. Wir verzichten generell im Verein auf abwertende, sexistische und diskriminierende Äußerungen.
Wir achten darauf, dass der Verzicht auf eine vulgäre Sprache jeglicher Art respektiert und eingehalten wird.
Umkleidekabinen/Sanitäre Anlagen
Falls uns Umkleidekabinen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen, werden sie von uns grundsätzlich nicht unangekündigt betreten.
Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Kommt es im Rahmen der Aufsichtspflicht dazu, dass wir eine Umkleide zu betreten haben, gilt:
Anklopfen
Bitte an die Kinder, sich etwas überzuziehen
Wenn möglich, geschieht das Betreten unter dem „Sechs-Augen-Prinzip“ und „offene-Türen-Prinzip“
Für die Sportangebote im Rahmen von „Sport für Alle“ ist es uns nicht möglich Umkleidekabinen zur Verfügung zu stellen.
Für Trans*Kinder und Trans*Jugendliche finden wir gute Lösungen, um den Bedürfnissen bezogen auf Umkleidekabinen und sanitären Anlagen gerecht zu werden.
Körperkontakt
Grundsätzlich steht das schrittweise Lernen zu Anleitung im Fokus. Bei verschiedenen Übungen und Trainingseinheiten kann es im Rahmen der Hilfestellung zu unverzichtbarem körperlichem Kontakt kommen. Diese müssen wir im Vorfeld mit den Kindern und Jugendlichen besprechen und abklären.
Das Trösten eines Kindes erfolgt unbedingt mit Nachfrage. Bsp.:"Wie kann ich Dir helfen?"
Grundsätzlich ist die Fremd- und Selbstgefährdung einzuschätzen.
Mitnahme in den Privatbereich - Schriftliche Beschreibung nötig
Die Mitnahme im Auto nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten möglich. In Notfällen müsste ein RTW gerufen und die Sorgeberechtigten informiert werden. Dafür braucht es eine schriftliche Vereinbarung.
Wir teilen keine privaten Geheimnisse oder vertrauliche Informationen mit den Kindern und Jugendlichen.
Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in unseren Privatbereich (z.B. Wohnung, Garten, Haus, Hütte, Zimmer etc.) mitgenommen. Wenn Kinder in dem privaten Auto mitgenommen werden, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten einzuholen.
Fahrgemeinschaften stellen ebenfalls einen sensiblen Bereich dar: Wir empfehlen die Mitnahme von einzelnen Kinder zu vermeiden und räumen unseren Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen ausdrücklich das Recht ein, die Mitnahme von Kindern zu verweigern.
In Notfallsituationen ist entsprechende Hilfe (Rettungswagen o.ä.) aufzusuchen.
Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterial
- Datenschutz -
Das Anfertigen von Bild- und Filmmaterial im Rahmen von Veranstaltungen bedarf einer schriftlichen Einwilligung eines Sorgeberechtigten der teilnehmenden Kinder oder Jugendlichen.
Wir fertigen unter keinen Umständen Foto- oder Videomaterial von den Kindern und Jugendlichen in den Umkleide- und Duschräumen an.
Die persönlichen Rechte eines jeden Kindes dürfen auf keinen Fall verletzt werden.
Wir greifen bei unangemessenem Verhalten unter den Kindern und Jugendlichen ein (z.B. Kind schießt unangemessenes Foto von anderem Kind gegen seinen Willen und/oder leitet Fotos an andere Personen weiter) und leiten diese zu einem angemessenen Verhalten an.
"Cyber Mobbing" Straftatbestände sind grundsätzlich anzuzeigen und mit den
Sorgeberechtigten zu thematisieren.
Dabei achten unsere Honorarkräfte, Übungsleiter*innen und Trainer*innen auf geltendes Recht und schützen sich davor, selbst im Bereich strafbarer Handlungen zu agieren.
Abweichungen
Nehmen wir in unserem Umfeld eine Abweichung von den Verhaltensregeln wahr, verpflichten wir uns, Unterstützung zur Hilfe zu nehmen und Sorgeberechtigte darüber zu informieren.